Dienstag, 10. Januar 2012

Die drei größten Irrtümer zur Energieeinsparverordnung

Damit der Energieverbrauch von Häusern merklich sinkt, müssen sich Eigentümer und Käufer an die Regeln der Energieeinsparverordnung halten. Immowelt.de erläutert die drei hartnäckigsten EnEV-Irrtümer.
von Katrin Hausmann
Energieeinsparverordnung, EnEV, Fenstertausch
Soll ein einzelnes Fenster ausgetauscht werden, muss sich ein privater Eigenheimbesitzer in der Regel nicht an die Regelungen der Energieeinsparverordnung halten. Foto: Velux
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die Bundesregierung Standards zur Energieeinsparung gesetzt: Käufer und Eigenheimbesitzer sollen dazu beitragen, dass der Energieverbrauch der Häuser in Deutschland merklich sinkt. Doch während viele verunsichert sind, was genau zu tun ist, halten sich einige Irrtümer zur EnEV wacker. Mancher Eigentümer hat Angst vor kostspieligen Nachrüstungen.

1. Energieausweis für jeden Hauseigentümer

Mit der Energieeinsparverordnung ist auch ein Energieausweis, der den Energiebedarf eines Gebäudes näher erläutert, Pflicht. Doch laut EnEV brauchen nicht alle Immobilieneigentümer einen Energieausweis: Wer das Haus selbst bewohnt, kann auf den Ausweis verzichten. Nur wer vermietet oder das Haus verkaufen möchte, muss über den Energiebedarf des Gebäudes mittels eines Energieausweises aufklären. Von dieser Regelung sind denkmalgeschützte Wohnhäuser allerdings ausgenommen.

2. Energieeinsparverordnung: Nachtspeicheröfen müssen raus

Lediglich Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind dazu verpflichtet, Nachtspeicheröfen gegen effizientere Heizsysteme auszutauschen. Die Übergangsfristen in der Energieeinsparverordnung sind aber großzügig: Alte Geräte, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2019 ersetzt werden. Neuere Geräte müssen nach 30 Jahren raus - dies gilt ab Einbau. Einfamilienhäuser dürfen laut EnEV weiter mit Nachtspeicheröfen beheizt werden. Ob sich das auch langfristig lohnen wird, ist durch hohe Strompreise und die schlechte Effizienz aber fragwürdig.

3. Nachrüsten bei schlechter Energieeffizienz

Energetisch sanieren ist teuer. Private Hauseigentümer müssen aber nur eingeschränkt nachrüsten: Der Einbau neuer Fenster sowie eine nachträgliche Fassaden- und Dachdämmung sind nicht in der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Wird ein Bauteil aber ohnehin saniert, so muss dies in einigen Fällen nach den Regelungen der EnEV geschehen. Bei der Sanierung der Fassade muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass diese später die Vorgaben der EnEV erfüllt. Kleinere Reparaturen, die nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche der Fassade betreffen, oder das Streichen unterliegen nicht den Regelungen der Energieeinsparverordnung. Beim Einbau neuer Fenster gilt: Werden weniger als zehn Prozent der Gesamtfensterfläche erneuert, muss nicht nach EnEV-Vorgaben modernisiert werden. Wer beispielsweise nur ein Fenster einbaut, muss aber darauf achten, dass dieses die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllt. Die Energieeffizienz darf nicht schlechter sein als die des alten Fensters.

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